In unseren acht Kirchengemeinden und unseren muttersprachlichen Gemeinden tragen viele Menschen Verantwortung innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit. Für dieses wertvolle Engagement sind wir sehr dankbar, denn ohne dieses Engagement wären viele Dinge in den Gemeinden gar nicht möglich.
Zu dieser Verantwortung gehört selbstverständlich auch die Sorge um ein gelingendes Miteinander und gutes Füreinander. Ein Teil des guten Füreinanders wird durch den Kinder- und Jugendschutz, die Achtung des Kindeswohles und aufmerksame Prävention gewährleistet.
Am 10. November 2015 wurden „die Regularien zur Aufarbeitung und zur Prävention von sexuellem Missbrauch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart“ im kirchlichen Amtsblatt für unsere Diözese veröffentlicht. Darin geht es um das Ziel, eine neue Kultur der Achtsamkeit und Verantwortung in der Kirche aufzubauen.
Am 4. November 2019 wurde eine Novellierung der Präventionsordnung veröffentlicht: Kirchliches Sonderamtsblatt für die Diözese Rottenburg-Stuttgart Band 63 Nr. 12, 04.11.2019.
Ein Baustein der Präventsionsordnung ist die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses von allen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen, die besonders intensiv mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten. Damit wird das Bundeskinderschutzgesetz § 72a SGB VIII umgesetzt, das alle Organisationen betrifft, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (z.B. auch Sportvereine und die Jugendfeuerwehr). Es soll damit ausgeschlossen werden, dass jemand, der z.B. bereits wegen sexuellem Missbrauch verurteilt wurde, zu Kindern oder Jugendlichen ein Vertrauensverhältnis aufbauen kann.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist der Verhaltenskodex und die ergänzende Selbstauskunftserklärung. Darin beschrieben sind Werte im Umgang miteinander und Handlungsvorgaben.
Den dritten Baustein bildet die Schulung zum Thema „Kindeswohl“, welche auf die unterschiedlichen Gruppierungen in unseren Gemeinden abgestimmt ist. Wichtiger Inhalt dieser Schulung ist auch die Vermittlung von Kontaktwegen und Ansprechpersonen innerhalb und außerhalb der Kirche bei Verdachtsfällen.