Was wird gewählt?
Kirchengemeinderat und Pastoralrat
Der Kirchengemeinderat
Katholische Kirchengemeinden wählen den Kirchengemeinderat.
Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Kirchengemeinde berücksichtigt werden. Der Kirchengemeinderat ist die ortskirchliche Kirchensteuervertretung und verantwortet den Haushalt.
Der Pastoralrat
Die Katholikinnen und Katholiken mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind neben der Kirchengemeinde auch Mitglieder in Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache
(GKaM). Eine GKaM ist einer Kirchengemeinde zugeordnet (die sogenannte „Belegenheitsgemeinde“).
Am Tag der Kirchengemeinderatswahl werden in den GKaMs die Pastoralräte gewählt.
Ein Pastoralrat leitet gemeinsam mit dem Pfarrer die jeweilige Gemeinde für Katholiken anderer Muttersprache. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde benötigten Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Gemeinde berücksichtigt werden. Er verantwortet in Abstimmung mit dem Kirchengemeinderat der Belegenheitsgemeinde den Haushalt der GKaM.
Der Wahlausschuss koordiniert die Wahl zum Kirchengemeinderat 2025 - 2030. Er erstellt die Listen und Dokumente und stellt am Ende auch das formelle Endergebnis fest. Sein Vorsitzender ist Pastoralreferent Josef Birk, der selbst viele Jahre im Pfarrhaus-Team tätig war.
Mit dabei sind Frau Annette Naujoks, Frau Janja Lucic, Herr Dr. Thomas Dietz, Herr Norbert Kindler und Herr Sigfried Zittel.
Ein Herzliches Dankeschön gilt dem gesamten Team vom Wahlausschuss für Ihre Arbeit.